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Rettungssanitäter:

Einige Gesellschaften, die in manchen Bundesländern auch den privaten Rettungsdienst stellen, bieten die Ausbildung zum Rettungssanitäter, Rettungsassistent, oder Rettungshelfer an. Dabei gilt:

 

Rettungsassistent:  1 Jahr Ausbildung   

                       

Ermächtigt zum fahren von NEF           (Notarzt-Einsatz-Fahrzeug)

                        Ermächtigt zum leitenden Einsatz auf einem RTW (Rettungswagen)

                        Ermächtigt zum leitenden Einsatz auf einem KTW (KrankenTransportWagen)

 

 

Rettungssanitäter: 3 Monate Ausbildung          

 

                        Ermächtigt zum begleitenden Einsatz auf einem RTW

                        Ermächtigt zum leitenden Einsatz auf einem KTW

           

 

Rettungshelfer: 1 Monat Ausbildung              

           

                        Ermächtigt zum begleitenden Einsatz auf einem KTW

 

Mehr Information über die Ausbildungen erhalten sie bei den jeweiligen Gesellschaften, wie z.B. DRK, Johanniter, Maltheser... 

In einigen Bundesländern ist es auch möglich, die Ausbildung zum Rettungshelfer oder sogar Rettungssanitäter im Rahmen eines Zivildienstes zu absolvieren. Dabei wird die Ausbildung vom Staat finanziert, und das Gehalt übersteigt meist schon während der Ausbildung die Grenzen eines FSJ.       

 

 

 

 

 

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