Was zählt als Wartesemester? Muss ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
Wartesemester sind Semester (Halbjahre) ab dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung – bei Medizin dem Abitur – in denen nicht studiert wurde. Eine Bewerbung bei der ZVS ist nicht notwendig, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Zur Wartezeit zählen auch Ausbildungen, Wehr- oder Zivildienst und das FSJ.
NICHT zur Wartezeit hingegen zählt die Zeit, in der man an einer deutschen Uni, Fachhochschule oder anderen Form der Hochschule eingeschrieben ist! (Auch ein Grund, sich den Weg als Quereinsteiger lieber nochmal zu überlegen...) Dieses sogenannte "Parkstudium" bringt einem also keinerlei Vorteile im ZVS-Vergabeverfahren! Ein Studium im Ausland zählt allerdings nicht als Parkstudium, so dass in diesem Fall die Wartesemester angerechnet werden.