goingmed

<

home

 

 

Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?


 Zunächst muss man das Zulassungsverfahren etwas differenzierter betrachten, um diese Fragen beantworten zu können.
 Die Vergabe der Studienplätze wird in sogenannten Quoten vorgenommen. Von insgesamt 100% vorhandenen Plätzen werden nach Abzug bestimmter Vorabquoten 20% nach Wartezeit verteilt, 20% an die Abiturbesten und 60% der Plätze dürfen die Hochschulen selbst vergeben.
 
 1.) Bei der Vergabe nach Wartezeit wird eine deutschlandweite Liste mit allen Bewerbern angelegt. Nach Berechnung der Anzahl der vorhandenen Studienplätze für die Wartezeitquote wird nun einfach bei dem Bewerber mit den meisten Wartesemestern mit der Platzvergabe begonnen und soweit verteilt, bis keine Plätze mehr vorhanden sind. Der letzte ausgewählte Bewerber liefert dann den Grenzwert (z.B. 8 Wartesemester mit Abinote 2,5), der in den ZVS-Listen auftaucht. In diesem Fall wurden alle Bewerber mit 9 oder mehr Wartesemestern bzw. 8 Wartesemestern und einem Abi besser als 2,5 angenommen. Bei gleicher Anzahl an Wartesemestern gilt nämlich die Abinote als nachrangiges Kriterium.
 
 2.) Bei der Vergabe nach Abiturnote werden sogenannte Länderlisten angelegt. Dies ist notwendig, da die Abiturprüfungen der einzelnen Bundesländer nicht vergleichbar sind und somit die Fairness bei der Bewerbung nicht gegeben wäre. Nach einem Vergabeschlüssel werden dann jedem Bundesland eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zugewiesen. Diese Plätze werden dann an die Bewerber mit der besten Abiturnote des jeweiligen Bundeslandes vergeben. Haben am Ende der Landesliste mehr Bewerber die gleiche Abinote als Plätze vorhanden sind, zählt die Wartezeit als nachrangiges Kriterium. Auf diese Weise kommen dann Grenzwerte wie z.B. "1,8 / 3 Wartesemester" zustande. Hier haben alle Bewerber mit einer Abiturnote von 1,7 oder besser bzw. einer Note von 1,8 mit mindestens 3 Wartesemestern einen Studienplatz bekommen.
 
 3.) Die Vergabe der restlichen 60% läuft über das sogenannten "Auswahlverfahren der Hochschulen". Diese Plätze dürfen die Universitäten selbst vergeben, nach selbst gewählten Vergabeprinzipien. Das hat jedoch zur Folge, dass kaum ein Auswahlverfahren einer Uni mehr dem einer anderen Uni gleicht, was ein genaue Bewerbungsstrategie erfordert. Ob eine Uni eine Vorauswahl durchführt, ob für die jeweilige Fakultät eine einschlägige Berufserfahrung notwendig ist oder ob die Uni stur nach Notenschnitt selektiert, all das (und noch viel mehr) muss im Vorfeld genauestens bedacht werden. Danach richtet sich auch die persönliche Vergabe von 6 Wunsch-Unis auf der Bewerbungsliste des Antrags. Die genauen Auswahlkriterien der Unis sind im Bewerbungszeitraum auf www.zvs.de oder im ZVS-Info nachzulesen.
 
 Wichtig: An welcher Stelle man eine Uni in der Quote für das Auswahlverfahren der Hochschulen nennt spielt keine Rolle, solange das von der jeweiligen Uni nicht anders gefordert wird.
 So wird von manchen Unis als Vorauswahl "Ortspräferenz 1-3" gefordert, dass heisst diese Unis müssen an 1. bis 3. Stelle genannt werden, damit man überhaupt die Chance hat berücksichtigt zu werden.
 
 Das Auswahlverfahren der Hochschulen hat zur Folge, dass ein Bewerber, der so einen Platz erhält, automatisch auch der jeweiligen Hochschule zugeteilt wird. Bekommt ein Bewerber eine Zusage von mehreren Unis, hat er freie Auswahl und muss innerhalb einer kurzen Frist die Uni, für die er sich entschieden hat, nennen, damit die restlichen Studienplätze wieder frei werden für andere Bewerber.
 
 Für Bewerber, die ihren Platz über die Abiturnote oder Wartezeit bekommen haben, beginnt nach der Platzvergabe die Ortsvergabe.
 Hierbei sind die Auswahlkriterien: die Abiturnote, Sozialkriterien (dazu später mehr) und die Wartezeit sowie eventuelle Sonderanträge sowie natürlich die von der jeweiligen Uni zur Verfügung stehenden Studienplätze. Allerdings differiert die Ortsvergabe fuer Zulassung nach Abinote und Zulassung ueber die Wartezeitquote neuerdings:
 
 a) Bei der Verteilung nach Abinote zaehlt primaer der Abischnitt, und erst nachrangig das Sozialkriterium.
 
 b) Bei der Wartezeitquote ist das Sozialkriterium vorrangig und die Abinote nachrangig.
 
 Die Sozialkriterien gelten wie folgt:
 
 1 = Schwerbehinderte
 
 2 = Studienbewerber, bei denen durch Familie „ vor Ort“ eine Ortsbindung besteht (Ehe, Kinder, nicht aber die Eltern...)
 
 3 = Studienbewerber, die soziale oder wirtschaftliche Gründe nachweisen können, die sie an diesen Ort binden (Pflege von Personen, die nicht durch andere Personen durchgeführt werden kann oder ein Arbeitsverhältnis besteht, durch welches Studium finanziert werden kann)
 
 4= Bewerber, die am/beim Studienort bei Ihren Eltern wohnen bzw. bei Ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
 
 5 = alle anderen.
 
 Auch hier lohnt es sich, sich an den unter www.zvs.de publizierten Vorjahreswerten zu orientieren, an welchen Unis reelle Chancen bestehen, einen Platz zu erhalten. (Dies gilt natuerlich erst ab dem WS 05/06, in dem das neue Verfahren zum ersten Mal angewendet wird. Werte von fruehren Semester sind bei der Orientierung irrefuehrend!!)
 
 Warum ist ein Vergleich sinnvoll?
 Die ZVS vergibt natürlich erst einmal an diejenigen, die sich den jeweiligen Ort an erster Stelle gewünscht haben. Erst, wenn alle Bewerber mit Erstwunsch einen Platz dort erhalten haben und DANN noch Plätze frei sind, wird erneut nach den gleichen Kriterien unter denen verteilt, die diesen Ort an zweiter Stelle angegeben haben usw.
 Es mach also durchaus keinen Sinn, eine Uni, an der man mit annähernder Sicherheit eh nicht genommen wird, an erste Stelle zu setzen – aufgrund des Verfahrens „verschenkt“ man so quasi seinen Erstwunsch und wird vielleicht deswegen nicht an der Zweitgenannten Uni zugelassen, obwohl man bei einer Nennung an erster Stelle dort einen Platz hätte bekommen können. Also lieber realistische Wünsche angeben und sich hinterher die böse Überraschung sparen, als dass man ganz woanders gelandet ist, als man eigentlich wollte. Genauso wenig Sinn macht es natürlich, eine Uni, die schon nie alle Erstbewerber zulassen konnte, an zweite oder dritte Stelle zu setzen.
 
 Es ist ziemlich wichtig, dass man alle Verfahren versteht, um sich eventuelle Enttäuschungen zu ersparen.
 Diese FAQ kann niemals alle Facetten der ZVS-Bewerbung im Detail darstellen!
 Also: Zusätzlich das ZVS-Info genau lesen, verstehen und erst dann die Bewerbungsunterlagen abschicken.
 

 

 

 

 

| Kontakt | ©2006 goingmed