Bis wann muss ich mich bewerben?
Seit der Reform des Zulassungsverfahrens gibt es 2 Bewerbungsfristen für das jeweils kommende Semester:
1.) Für ein Wintersemester gilt der 31.5. als Bewerbungsfrist für all diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.1. des jeweiligen Jahres erworben haben. Für alle, die dies nach dem 16.1. tun, gilt nach wie vor der 15.7. als Bewerbungsfrist.
2.) Für ein Sommersemester gelten der 30.11. und der 15.1. als Stichtage. Ab welchem Zeitpunkt des Erhalts der Hochschulzugangsberechtigung man jedoch bis zum 15.1. mit der Bewerbung Zeit hat, ist momentan noch nicht festgelegt, da diese Fristen zum ersten Mal für das Sommersemester 2006 aktuell werden. Die FAQ wird bei Feststehen des Sachverhalts natürlich geupdatet.
Postanschrift der ZVS:
ZVS
44128 Dortmund
Eine genauere Bezeichnung ist nicht notwendig.