Hospitium:
Per Gesetz darf man erst als immatrikulierter Medizinstudent eine Famulatur in einer medizinisch Tätigen Einrichtung ableisten. Allerdings ist es auch einem nicht Medizinstudenten gestattet ein Hospitium in einer solchen Einrichtung zu absolvieren.
Man ist jedoch auf das Wohlwollen des jeweiligen Chefarztes angewiesen, wobei das viel gerühmte „Vitamin B“ wohl eine große Rolle spielen könnte und nach Möglichkeit sollte. Versuchen sie ein privates Beziehungsnetz aufzubauen, indem sie auch das ihrer Verwandten und Freunde nutzen. Hier gilt allgemein das Prinzip, wie du mir, so ich dir!